Hygieneplan der Havelschule (Ergänzung zum Rahmenhygieneplan) - gültig ab 03.08.2020
Die Landesregierung Brandenburg hat beschlossen, dass das Schuljahr 2020/21 mit dem „Regelunterricht“ beginnt. Das heißt, die Schüler haben an jedem Tag ihren regulären Unterricht lt. Stundenplan und dies in der vollen Klassenstärke. Dies funktioniert nur, wenn die Abstandsregelung von 1,5 m zwischen den Schülerinnen und Schülern wegfällt.
Wir werden 29 Klassen voll beschulen. Da niemand die COVID-19 Erkrankungen voraussehen kann, sind plötzliche Änderungen dieser Maßnahme nicht ausgeschlossen.
Die SL wird diese ständig im Blick haben und wenn nötig schnell reagieren.
Alle nachstehenden Maßnahmen funktionieren nur, wenn alle an Schule Beteiligten sich strikt an die Hygieneregeln halten. Selbstkontrolle und „offene Augen“ für problematische Situationen gehören dazu.
Ansprechpartner sind hier immer die SL und die Hygieneverantwortliche der Schule, Frau Paschen.
Ebenso ist es notwendig, ein permanentes Belehrungssystem aufzubauen, nur so werden sich Verhaltensregeln manifestieren.
Schülerinnen und Schüler sind 2x in der Woche über Hygieneregeln zu belehren (dies ist im Klassenbuch unter Bemerkungen in der jeweiligen Woche aktenkundig zu machen).
- regelmäßiges Waschen mit Wasser und Seife
- besonders vor Beginn 1. Std und nach Hofpause, vor dem Essen, nach Toilettengang
- vermeiden von Berührungen des Gesichtes mit den Händen
- kein Händeschütteln
- keine Umarmungen
- Husten und Niesen in die Armbeuge
- SuS: - ärztliches Attest muss vorliegen (Eltern werden über Elternbrief informiert) --> Meldung der Klassenleiter am 14.08.2020, dann Distanzunterricht
- Lehrerinnen und Lehrer: ärztliches Attest muss bis 07.08.2020 vorliegen, dann Dienst im Distanzunterricht
- Maskenpflicht im Unterricht und auf den Fluren, Gängen und bei der Essensausgabe (Klasse 1 – 6)
- Maskenpflicht in den großen Pausen auf dem Schulhof (Klasse 5 – 6)
- Tragen einer medizinischen Maske wird dringend empfohlen
- fallen in den Klassenräumen weg
- Klassenleiter überprüfen Sitzordnungen, die einen größeren Abstand schaffen, z.B. Schrägsitzen, andere Anordnungen der Bänke
- Lehrertisch wird so gestellt, dass 1,5 m Abstand zum 1. Schülertisch besteht
- Wegeführung (Pfeile) wird beibehalten und erweitert (so weit wie möglich rechts gehen)
- 1,5 m Abstand gilt für Lehrerinnen und Lehrer, aber auch Eltern, Externe
- Regelungen im Lehrerzimmer bleiben bestehen
- Kontakte mit Eltern nur über Telefon oder E-Mail
- wichtig zur Verhinderung von Aerosolansammlungen
- es muss ständig kräftig gelüftet werden (alle 20 - 30 Minuten)
- Öffnen der großen Fenster! Dies darf nur durch Lehrer geschehen!
- Da es in den Pausen zu einem Lehrerwechsel kommt, muss diese Lüftung zu Beginn der Stunde erfolgen. Daher bitte auch die Oberfenster auf der anderen Seite nutzen oder auch die Tür zum Flur (effektive Querlüftung).
- der Unterricht wird lt. Stundenplan durchgeführt (Nutzung der Schwerpunktstunde wie auf LK vom 22.06.2020 beschlossen)
- grundsätzlich wird Unterricht in den Klassenräumen durchgeführt
- Ausnahme: Computerräume, notwendig für ILeA
- Musikraum: kein Chorgesang, keine Nutzung von Blasinstrumenten
- NaWi/ Kunstraum: sind nicht benutzbar, da sie als Klassenräume dienen
- Lehrküche: nur mit MNS
- Sporthalle/ Sportplatz:
- Sportunterricht ist ausschließlich im Freien erlaubt - z.B. Bewegungsspiele auf dem Hof, Wanderungen an der Havel, Nutzung der Fußballfelder usw.
- keine Gruppenarbeit, keine Partnerarbeit mit Gesicht zueinander („klassischer Frontalunterricht“)
Für jede Klasse wird ein Eingang/ Ausgang festgelegt.
Klassenleiter achten darauf, dass dieser von den Schülern der Klasse nur benutzt wird.
- Schuleingangstüren bleiben von außen verschlossen.
- Gäste werden mit Hinweisschildern über die Besucherregelung informiert.
- Der „Lehrereingang“ (Lift) wird ca. 15 bis 20 min später verschlossen.
- Die Klassen 1 und 2 machen Pause auf dem hinteren Hof (Wikingerschaukel), die Klassen 3 bis 4 auf dem großen Hof (Rutsche) und Klasse 5 und 6 auf dem vorderen Hof (Basketballkorb).
- persönliche Kontakte mit Eltern sind nicht zulässig (Nutzung Telefon und E-Mail)
- kein Hereinbringen der Schüler zum Klassenraum
- im Sekretariat nur Einzelabfertigung der Schüler*innen
- notwendige Gespräche sind zu dokumentieren (wer, wann, Zeitspanne)
- bei Anzeichen, die auf COVID-19 hindeuten, nicht zur Schule kommen (trockener Husten, Fieber, Atembeschwerden, Halsschmerzen, keinen Geschmacks- und Geruchssinn)
- bei Anzeichen, die erst in der Schule auftreten, sofort dem Lehrer mitteilen