Allgemeines
Wenn Sie umgezogen sind, braucht die Klassenleitung umgehend die neue Adresse, um sie in unser System einzutragen. Bitte geben Sie Ihrem Kind eine aktuelle Meldebestätigung mit. Nur so können wir eine Änderung vornehmen.
Sollte sich mit dem Umzug der Schulbezirk verändern und die Havelschule nicht mehr zuständig sein, müssen Sie nach §106 BbgSchulG einen „Antrag auf Beschulung an einer nicht zuständigen Schule (Havelschule)“ ausfüllen. Darüber entscheidet dann nach Prüfung das Staatliche Schulamt Neuruppin.
Wenn sich bei Ihnen die uns bekannten Kontaktdaten verändern - vor allem die Notfallnummer -, bitten wir Sie umgehend der Klassenleitung eine Nachricht zukommen zu lassen. Daraufhin aktualisieren wir unsere Kontaktdaten im System.
Sollte sich beim Sorgerechtsstatus Ihres Kindes etwas verändern, brauchen wir dringend den Bescheid des Gerichts über die Änderung (Negativattest) zur Einsicht. Ohne einen entsprechenden Bescheid dürfen wir keinerlei Daten und/oder Informationen Ihres Kindes an diese Person herausgeben.
Nur Personen, die laut unserem System sorgeberechtigt sind, dürfen Informationen (Noten, Einschätzungen, Daten) des Kindes bekommen oder einsehen.
Sollten Sie Fragen zum Schulessen haben, wenden Sie sich bitte bei einem bestehenden Hortvertrag an die Stadtverwaltung Oranienburg. Sollten Sie keinen Hortvertrag haben, wenden Sie sich bitte an die Schulverwaltung der Stadt Oranienburg.
Die Schule kann Ihnen hierzu leider keine Informationen geben, da wir keinen Vertrag mit dem Essensanbieter haben.
Links zur neuen Satzung für die Schulspeisung:
Antrag Schulspeisung https://fs.advantic.de/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/60f7cd739a1c1a6cc6f685f7
Einzugsermächtigung https://oranienburg.de/media/custom/2967_1411_1.PDF?1633426591
Im Leben gibt es immer wieder Fälle, die besonders behandelt werden müssen (Eheschließungen, Beerdigungen, Wohnungswechsel, Arztbesuche oder Behördengänge). Dafür können Sie als Eltern bei der Schule einen schriftlichen Antrag auf Beurlaubung stellen (VV Schulbetrieb Punkt 8 Abs. 1 und 2).
Entscheidungsbefugt in den genannten Fällen sind:
- für Beurlaubungen bis zu insgesamt drei Tagen innerhalb eines Schuljahres die Klassenlehrkraft (außer vor- und nach Ferien)
- für Beurlaubungen bis zu insgesamt vier Wochen innerhalb eines Schuljahres die Schulleitung,
- für zeitlich darüber hinausgehende Beurlaubungen das staatliche Schulamt.
Etwaige Anträge sind mindestens 3 Wochen vorher und in schriftlicher Form einzureichen, damit eine gründliche Prüfung und Beantwortung gewährleistet werden kann.
Krankheit
Jedes Kind wird einmal krank. Melden Sie bitte Ihr Kind morgens vor der Schule telefonisch im Sekretariat ab. Sollte dies noch nicht besetzt sein, sprechen Sie auf den Anrufbeantworter. Geben Sie unbedingt auch der Klassenleitung Bescheid.
Ihr Kind bleibt bei Krankheit natürlich zu Hause und kuriert sich aus. Wenn es wieder in die Schule kommt, geben Sie ihm bitte eine Mitteilung für die Klassenleitung mit, in der Sie um die Entschuldigung Ihres Kindes bitten. Sie selbst können das Kind nicht entschuldigen. Haben sie eine Krankschreibung vom Arzt, übergeben Sie sie bitte der Klassenleitung.
Beispiel für eine Elternentschuldigung:
Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name der Klassenleitung],
mein Sohn/meine Tochter [Name des Kindes] war in den letzten Tagen krankheitsbedingt zu Hause. Ich bitte Sie, das Fehlen meines Sohnes/meiner Tochter zu entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift Erziehungsberechtigte/r
Zu Beginn des Schuljahres haben Sie uns die Kenntnisnahme zur „Elterninformation Infektionsschutz“ mit Ihrer Unterschrift bestätigt. Sollte Ihr Kind einer der im Infektionsschutzgesetz stehenden Krankheiten (Keuchhusten, Windpocken, Mumps, Scharlach, Covid-19, Scabies (Krätze), Läuse, …) haben, darf es die Schule auf keinen Fall besuchen. Informieren Sie bitte umgehend das Sekretariat und die Klassenleitung.
Wir melden die Infektion im Anschluss an das Gesundheitsamt. Der Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn eine Gesundschreibung des Arztes vorliegt.
Bitte befolgen Sie folgende Dinge:
- Formloser Antrag der Eltern (Zeitraum des Aufenthaltes) an die Klassenleitung
(spätestens 4 Wochen vor Antritt der Kur!) - Kopie der Bewilligung der Kasse oder Aufnahmebescheid der Kurklinik
Die Schule erstellt eine Freistellung/ Anschreiben/ Erlaubnis für den beantragten Zeitraum. Meist findet für die Schüler*innen vor Ort Unterricht in Deutsch und Mathematik statt. Sprechen Sie bitte frühzeitig mit den entsprechenden Fachkräften über die Versorgung mit Material und/oder Informationen der voraussichtlichen Themeninhalte. Kurzfristige Aussagen können wir nicht tätigen.
Corona
Wenn Sie bei Ihrem Kind einen positiven Schnelltest feststellen, melden Sie dies bitte der Klassenleitung sowie Ihrem Hausarzt oder dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel.: 116117). Lassen Sie Ihr Kind unbedingt zu Hause.
Sollte ein Familienmitglied im selben Haushalt positiv getestet sein und Ihr Kind nicht geimpft, lassen Sie Ihr Kind unbedingt zu Hause, bis das Ergebnis vom PCR-Test vorliegt. Sollte dieser PCR-Test des Familienmitglieds negativ sein, kann Ihr Kind nach Durchführung eines Schnelltests mit negativem Ergebnis in die Schule kommen.
Wenn das Ende der Quarantäne erreicht ist (siehe Grafik auf der Startseite), melden Sie sich bitte bei der Klassenleitung. Am ersten Schulbesuchstag nach der Quarantäne ist unbedingt ein negatives Testergebnis eines Schnelltests vorzuweisen, bevor das Schulgebäude betreten werden darf.
In der Havelschule müssen sich die Schüler*innen immer zu Montag, Mittwoch und Freitag testen. Der Nachweis über ein Negativergebnis (Gelber Zettel) wird vor der ersten Schulstunde kontrolliert und muss unterschrieben sein.
Sie erhalten in unregelmäßigen Abständen neue kostenlose Tests für Ihre Kinder. Diese sind so berechnet, dass sich Ihr Kind drei Mal in der Woche testen kann. Testungen, die darüber hinaus gehen, müssen selbst finanziert werden.
Ab Montag, d. 04.04.2022 ist die Pflicht zum Tragen einer Maske für alle Personen an der Havelschule aufgehoben. Allerdings empfehlen wir weiterhin die Nutzung von medizinischen Masken zum Infektionsschutz.
Aktuell herrscht im Land Brandenburg wieder die Präsenzpflicht, die ausnahmslos für alle Schüler*innen gilt.
Wenn Ihr Kind eine vollständige Impfung bzw. eine überstandene Covid-19 Erkrankung nachweisen kann, bekommt es von der Havelschule eine „Quaki-Karte“. Damit ist es von der wöchentlichen Testung ausgenommen, wenn es die Karte vor Schulbeginn an den Testtagen bei der Lehrkraft vorzeigt. Allerdings empfehlen wir dringend auch diesen Kindern, sich regelmäßig zu testen.