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Eilmeldung – Ü7-Verfahren – Gesetzesänderung

Liebe Eltern der 6. Klassen,

wir wurden heute sehr kurzfristig darüber informiert, dass es zum Anmeldeverfahren für die Weiterführenden Schulen (Ü7-Verfahren) zum 01.02.2024 eine Änderung des Brandenburger Schulgesetzes gibt. Diese betrifft die „besonderen Gründe“, die jetzt in das Brandenburgische Schulgesetz aufgenommen werden und die bislang in §50 Abs. 3 der Sekundarstufe I – Verordnung geregelt waren.

Dies bedeutet, dass sich die wesentlichen Inhalte nicht verändert haben, sondern lediglich in das Brandenburger Schulgesetz mit aufgenommen und das Anmeldeformular minimal verändert wurden.

Bitte lesen Sie sich das Hinweisschreiben des MBJS gründlich durch, um eine gute Entscheidung für Ihre Kinder zu treffen und füllen Sie das Online-Anmeldeformular wie besprochen aus.

Hinweisschreiben 1
Hinweisschreiben 2
Informationsschreiben Ü7

 

Anmeldeformular NEU

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vielen Dank!

B. Zimmermann             K. Reinhold                U. Fiebranz-Westhaus
Schulleiter                       stellv. Schulleiterin   stellv. Schulleiterin