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Neues zur Testpflicht ab 19.04.21

Sehr geehrte Eltern,

am heutigen Montag (12.04.21) erreichte uns die aktuelle Teststrategie des Landes Brandenburg. Wie wir Ihnen bereits in unserem letzten Schreiben mitgeteilt haben, wird es ab Montag, d. 19.04.21 eine Testpflicht an den Brandenburger Schulen geben. Das bedeutet, dass Schüler*innen, Eltern, Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal die Schule nur noch betreten können, wenn zwei Mal in der Woche ein negatives Testergebnis vorliegt. Im Folgenden möchten wir das weitere Vorgehen konkret für Sie zusammenfassen:

  1. Wir haben uns dazu entschieden, dass es in dieser Woche keine freiwillige Testphase geben wird. Diese Tests nutzen wir für den Start der Pflichtphase. Grund dafür ist eine nicht ausreichende Anzahl an Tests.
  2. Ab Montag, d. 19.04.21 herrscht in Brandenburg wieder eine Präsenzpflicht für alle Schüler*innen der Grundschulen; Das heißt alle müssen zum Wechselunterricht in die Schule kommen.
  3. In dieser Woche erhalten die Schüler*innen im Präsenzunterricht ihre ersten beiden Tests für die Pflichtphase ab 19.04.2021. Diesen liegt eine Gebrauchsanweisung bei, die Sie bitte gründlich studieren. Möchten Sie den Test lieber persönlich in der Schule abholen, können Sie ihn am Donnerstag, 15.04. in der Zeit zwischen 7:30 und 8:15 Uhr im Neubau (Fenster Parkplatz) entgegennehmen.
    Sie bekommen in den nächsten Tagen ein entsprechendes Formular, das Sie bitte bis Donnerstag (15.04.) ausgefüllt bei der Klassenleitung abgeben. (Hier finden Sie das Formular zum Download)
  4. In dieser Woche erhalten Sie des Weiteren eine Einverständniserklärung zur Durchführung eines Selbsttests in der Schule. Diese gilt für Schüler*innen, die bei der morgendlichen Einlasskontrolle keinen aktuellen Nachweis über ein negatives Testergebnis vorlegen können und einen Selbsttest in der Schule durchführen wollen.

Ablauf ab Montag, 19.04.2021

  1. Aufgrund der aktuellen Eindämmungsverordnung wird es ab dem 19.04. eine Einlasskontrolle geben. Nur Schüler*innen mit einem Nachweis über ein negatives Testergebnis dürfen das Schulgebäude betreten.
  2. Es wird für Gebäude 1 (Altbau) und Gebäude 2 (Neubau) jeweils nur noch einen Eingang geben. Die anderen Eingänge sind verschlossen. Alle Schüler*innen im Altbau betreten die Schule über den Eingang an der Aula, die Schüler*innen im Neubau über den Haupteingang auf dem Innenhof.
  3. Hier wird die Bescheinigung über die Durchführung eines Antigentests kontrolliert. Auf der Rückseite müssen die Erziehungsberechtigten bestätigen, dass Sie einen aktuellen (nicht älter als 24h) Test durchgeführt und ein negatives Ergebnis erhalten haben.
  4. Liegt keine Bescheinigung vor, ist ein Betreten der Schule nicht möglich. In absoluten Ausnahmefällen kann beim Vorliegen einer Einverständniserklärung (siehe oben, Punkt 4)  ein Selbsttest in der Schule durchgeführt werden. Ansonsten muss die Schülerin/der Schüler nach Hause geschickt werden.
  5. An folgenden Tagen müssen negative Testergebnisse vorgelegt werden:
    Gruppe (Mo/Mi/Fr): Montag und Mittwoch
    Gruppe (Di/Do): Dienstag und Donnerstag
  6. Der Einlass in das Schulgebäude wird um 07:15 Uhr starten.
  7. Diese gerade aufgeführten Regelungen gelten im Übrigen auch für den Frühhort ab 6:00 Uhr sowie die Klassen, die zur zweiten (oder zur dritten) Stunde Unterricht haben.

Lassen Sie uns abschließend noch Eines sagen: 
Das Offenhalten der Schulen, die Bildung Ihrer Kinder ist nur dann möglich, wenn wir alle – Schule, Eltern und Schüler*innen –  zusammenarbeiten. Wir möchten daher dringend appellieren, dass Sie die Selbsttests zu Hause gewissenhaft durchführen und die Negativbescheinigung in der Schule termingerecht vorlegen. 

Wir wünschen uns allen einen guten Start in die letzten Wochen des Schuljahres.

Die Schulleitung der Havelschule