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Update – Organisation des Schuljahres – 16.09.21

Liebe Eltern,

heute wurden wir vom MBJS über das Update zur SARS-CoV-2-Umgangsverordung informiert. Wir möchten Ihnen einige wichtige Punkte hierzu mitteilen:

  1. Testkonzept:
    • Das Testkonzept wird auch über die Herbstferien hinaus fortgesetzt. Das bedeutet, Schüler*innen bekommen auch für die zwei Wochen Herbstferien (2x pro Woche) Tests von der Schule, um sich zu testen. Somit können Sie z.B. Freizeitangebote in den Ferien stressfreier nutzen.
    • Schüler*innen, die genesen sind, müssen sich nicht testen (Voraussetzung: Die Erkrankung ist länger als 4 Wochen, aber weniger als 6 Monate her.)
    • Eltern, die an Beratungen oder an Sitzungen von Mitwirkungsgremien teilnehmen, müssen weiterhin einen der 3G-Nachweise erbringen, um das Schulgebäude zu betreten. Etwaige ärztliche Atteste, dass das Testen aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, sind nicht gültig. Das Schulgebäude kann dann nicht betreten werden.
  2. Maskenpflicht:
    • Schüler*innen der Jahrgangsstufe 1 – 6 sind weiterhin von der Maskenpflicht befreit. Alle weiteren an der Schule Tätigen sind zum Tragen einer medizinischen Maske verpflichtet. Ausnahmen bei Stoßlüftung und im Außenbereich bleiben bestehen.
  3. 2G-Modell:
    • Das 2G-Modell ist nicht auf die Schule übertragbar. Das Testkonzept für Schule bleibt bestehen.
  4. Quarantäne:
    • Lediglich die engen Kontaktpersonen von positiv Getesteten werden vom Gesundheitsamt in Quarantäne gesetzt. Wenn ein Kind zu den engen Kontaktpersonen zählt und keine Symptome aufweist, kann es sich ab dem fünften Tag „freitesten“.
  5. Unentschuldigtes Fehlen:
    • Fehltage von Testverweigerern werden weiterhin als unentschuldigte Fehltage auf dem Zeugnis vermerkt. Rechtsgrundlage ist hier §146 BbgSchG in Verbindung mit Ziffer 5 Abs. 3 (VV-Zeugnisse).
    • Sie als Erziehungsberechtigte haben nach §41 Abs. 1 Satz 2 BbgSchG die Pflicht dafür zu sorgen, dass ihre Kinder am Präsenzunterricht teilnehmen.
    • Über anstehende Leistungskontrollen informieren wir alle Schüler*innen. Wenn Testverweigerer nicht daran teilnehmen, liegt nach Punkt 7 VV-Leistungsbewertung eine Leistungsverweigerung vor.
    • Wenn Ihr Kind aufgrund eine Ablehnung des Teststrategie nicht zur Schule kommt, muss es sich eigenverantwortlich über die Inhalte des Unterrichts (analog zur Krankheit) bei den Mitschüler*innen erkundigen.
  6. Lernausgangslage:
    • Wir informieren Sie zeitnah (Elternsprechtag) über die Ergebnisse von ILEA (Lernausgangslage) und nutzen die Informationen für die Schwerpunktsetzung unserer pädagogischen Arbeit.

 

Wir drücken alle ganz fest die Daumen, dass wir auch weiterhin im Präsenzunterricht arbeiten können und vor allem gesund bleiben.

 

Die Schulleitung