Corona News

Informationen zum Schulbetrieb ab Montag, 15.11.21

Sehr geehrte Eltern,

wie Sie bereits aus den Medien erfahren haben, wird es ab Montag, 15.11.2021 Änderungen im Schulbetrieb geben. Darüber möchten wir Sie heute umfassend informieren.

  1. Zur Verstärkung der etablierten Schutzmaßnahmen wird die Testfrequenz von ungeimpften Schüler*innen und ungeimpftem Personal ab Montag, 15.11.2021 von zwei auf drei Tage in der Woche erhöht. In der Havelschule wird dann zu Montag, Mittwoch und Freitag getestet und die gelben Zettel kontrolliert.

    Verweigern Schüler*innen den Testnachweis und nehmen nicht am Unterricht teil, weil sie gar nicht zur Schule kommen, weil sie den Testnachweis nicht erbringen bzw. sich nicht ausnahmsweise selbst testen wollen, verstoßen sie gegen ihre Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht nach § 44 Abs. 3 Brandenburgisches Schulgesetz. Sie dürfen die Schule nicht betreten, eine Teilnahme am Präsenzunterricht ist nicht möglich. Sie werden mit Lernaufgaben für zu Hause versorgt. Dies ist als unentschuldigtes Fehlen zu werten.

  2. Ab Montag, 15.11.21 gilt für alle die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Bei Schüler*innen kann bei Problemen mit der Passform eine Ausnahmeregelung getroffen und Alltagsmasken genutzt werden.Weitere Ausnahmen sind:
    • im Außenbereich der Schule,
    • während des Sportunterrichts,
    • beim Singen und Spielen von Blasinstrumenten im Musikunterricht, wenn ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Schüler*innen eingehalten wird,
    • während des Stoßlüftens der Unterrichtsräume, in denen die medizinische Maske im Interesse regelmäßiger Tragepausen zur Erholung auch tatsächlich abgenommen werden sollte

      Verweigern Schüler*innen das Tragens einer medizinischen Maske bzw. einer Mund-Nasen-Bedeckung im Innenraum der Schule dürfen sie die Schule nicht betreten. Nehmen Schülerinnen und Schüler nicht am Unterricht teil, weil sie gar nicht zur Schule kommen, weil das Tragen einer medizinischen Maske im Innenraum der Schule verweigert wird, verstoßen sie gegen ihre Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht nach § 44 Abs. 3 Brandenburgisches Schulgesetz. Dies ist als unentschuldigtes Fehlen zu werten.

  3. Beim Verdacht einer Infektion durch einen positiven Schnelltest bitten wir Sie folgende Stellen umgehend zu kontaktieren.
  4. Das Quarantänemanagement der Gesundheitsämter soll durch die Schulen unterstützt werden, indem die betroffenen Schüler*innen mit Materialien und Aufgaben in den Kernfächern bzw. Lernfeldern versorgt werden und mit ihnen Kontakt gehalten wird (z.B. wöchentliches Telefonat, Mailkontakt).

Sie sehen, die Situation ist ernst zu nehmen. Die Schulleitung hat gemeinsam mit dem Kollegium bereits Maßnahmen getroffen, um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein. Durch eine konsequente Umsetzung der Teststrategie durch Sie als Eltern können wir das Infektionsgeschehen eindämmen bzw. ganz von der Havelschule fernhalten.

Die Schulleitung
Bastian Zimmermann
Kerstin Reinhold
Ute Fiebranz-Westhaus